Nutzungsbedingungen

Wunderwege-wnd.de ist die Förderplattform der Kreissparkasse St. Wendel und ihrer Stiftungen. Hier können Organisationen wie z.B. gemeinnützige Vereine Förderanträge an die Sparkasse und ihre Stiftungen stellen (siehe I. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Kreissparkasse St. Wendel) sowie im Rahmen von verschiedenen Arten öffentlicher Aktionen Spenden für ihre gemeinnützigen Projekte einsammeln (siehe II. Nutzungsbedingungen zur Teilnahme an öffentlichen Spendenaktionen (Privatspende/Crowdfunding, Voting).

    I. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Kreissparkasse St. Wendel

    Gesellschaftliches Engagement der Kreissparkasse St. Wendel

  1. Zielsetzung des Sparkassen-Engagements

    Sparkassen tragen überall in Deutschland dazu bei, die sozialen Grundlagen der Gesellschaft zu erhalten und zu stärken.

    Auch die Kreissparkasse St. Wendel ist mit der Region und den Menschen, die hier leben, eng verbunden und übernimmt gesellschaftliche Verantwortung. Mit unserem Gesellschaftlichem Engagement wollen wir möglichst viele Bürger*innen des Landkreises erreichen und damit einen Teil unseres Überschusses in die Region zurückgeben. Dabei spielen die regionalen Besonderheiten und Bedürfnisse des ländlich geprägten Raumes eine wichtige Rolle.

    Im Rahmen unserer Fördertätigkeit setzen wir deshalb den Fokus ganz klar auf gemeinnützige Institutionen und unterstützen in hohem Maße die lebendige Vereinslandschaft, die zahlreichen Menschen einen Zugang zu sportlichen Aktivitäten oder zu Kunst und Kultur ermöglicht. Darüber hinaus engagieren wir uns stark für Bildung und in wichtigen Fragestellungen der sozialen Teilhabe.

    Unser Ziel ist es, insgesamt lebenswerte Bedingungen und einen starken Wirtschaftsstandort hier vor Ort zu fördern. Dabei sollen die Förderaktivitäten dem Wertewandel gerecht werden. Aus diesem Grund stehen Förderwünsche zu Projekten mit den Nachhaltigkeitsaspekten „Umwelt“ und „Soziales“ als Bestandteil der ESG-Kriterien im besonderen Fokus der Förderung.

    Die Sparkasse fördert Projekte, deren Finanzierung unter Berücksichtigung der Sparkassenförderung gesichert ist und legt Wert darauf, dass die Antragssteller in angemessenem Umfang Eigen- sowie ggf. weitere Fremdmittel in das Projekt einbringen.
  2. Förderform

    Die Kreissparkasse St. Wendel engagiert sich mit folgenden Förderformen:
    1. Sponsoring

      Das Sponsoring der Sparkasse hat einen werblichen Charakter. Über die Bereitstellung von Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten unterstreicht die Sparkasse ihr regionales Engagement und präsentiert sich als leistungsfähiges Kreditinstitut. Dazu erhält sie für ihre finanzielle Zuwendung vereinbarte Gegenleistungen (z.B. Logoeinsatz, Werbeflächen, Grußworte, Anzeigen, etc.).
    2. Spenden

      Die Sparkasse möchte mit ihrem Spendenwesen Vereine und Institutionen dabei unterstützen, sich für ihr Lebensumfeld zu engagieren und auf diese Weise mit Projekten Nutzen zu stiften. So unterschiedlich wie diese Projekte sind, so breit gefächert und verschiedenartig ist auch das Spendenengagement der Sparkasse. Es reicht von kleineren Spenden für Spielgeräte im Kindergarten über die Unterstützung für Sportvereine, soziale Einrichtungen und Umweltprojekte bis zu Spenden für wissenschaftliche Projekte und kulturelle Einrichtunge.

      Mit den Spenden sind keine Gegenleistungen des Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als fünf Jahre), ggf. auch über die Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht. Sofern es sich beim Antragsteller um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden, staatliche Hochschulen) handelt, ist der Nachweis nicht erforderlich. Im Anschluss an die Förderung stellt der Antragssteller eine Spendenbescheinigung aus und lässt diese innerhalb von zwei Wochen der Kreissparkasse St. Wendel zukommen.

      Die Überweisung der Spenden erfolgt ausschließlich auf Konten der als gemeinnützig anerkannten Einrichtung und in begründeten Ausnahmefällen auch über Verrechnungskonten öffentlicher Körperschaften bzw. der zu fördernden Organisation übergeordneter Stellen, beispielsweise bei Kirchengemeinden. Ob ein Ausnahmefall vorliegt, prüft und entscheidet die Sparkasse innerhalb einer angemessenen Frist.

      Ausgewählte Kriterien für die Spendenvergabe

      Grundsätzlich: Wer von dem Wert und dem Nutzen seines Projektes überzeugt ist und bei der Realisierung finanzielle Unterstützung benötigt, für den ist die Sparkasse gerne ein offener Ansprechpartner. Die Plattform www.wunderwege-wnd.de dient hierfür als zentrale Anlaufstelle mit allen notwendigen Informationen – hier findet sich auch der digitale Förderantrag. Voraussetzung für dessen Bearbeitung ist die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

      Diese Aspekte sind für die Bewertung eines Spendenantrags besonders wichtig:

      • Ist der Antragsteller als gemeinnützig anerkannt?
      • Inwieweit stellt das vorgestellte Projekt einen Nutzen für die Region dar?
      • Wie groß ist der Kreis derer, die von dem Projekt profitieren?
      • In welchem Verhältnis steht die beantragte Fördersumme zum Vereins- und Verwendungszweck?
      • Welche sonstigen Geldmittel stehen für das Projekt zur Verfügung?
      Worauf ebenfalls geachtet wird:
      • Projekte zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, werden in den Handlungsfeldern Umwelt und Soziales, bevorzugt gefördert.
      • Die Sparkasse freut sich darüber, wenn sie zur Realisierung möglichst neuer Projektideen beitragen kann. Auf diese Weise gibt sie neuen Maßnahmen Starthilfe und unterstützt sie dabei, dass diese sich etablieren können. Förderungen politischer Parteien oder politisch motivierter Vereine und Interessengruppen sind nicht Bestandteil der Fördermaßnahmen.
    3. Reinertrag aus der Sparlotterie der Sparkassen

      Mit dem Erwerb eines Sparloses sind für die Losinhaber nicht nur Gewinnchancen verbunden. Auch gemeinnützige Vereine und Einrichtungen in der Region profitieren von der Sparlotterie: mit einem Anteil von 25 % aus den Loseinnahmen (bei einem Spielanteil von 1,00 Euro je Los beträgt der Reinertrag je Los 25 Cent) ermöglichen die Teilnehmer der Sparlotterie es, regionale Projekte zu realisieren. Zuwendungen aus dem Reinertrag der Sparlotterie stellen eine besondere Förderform der Sparkasse dar. Die Mittel können wahlweise für gemeinnützige oder sonstige förderungswürdige Zwecke von örtlicher Bedeutung verwendet werden. Die Plattform www.wunderwege-wnd.de ist auch für diese Förderform die zentrale Anlaufstelle.
    4. Stiftungen

      Die Stiftungen der Kreissparkasse St. Wendel sind rechtlich selbstständig. Sie verfolgen gemeinnützige und mildtätige Zwecke und unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörde. Das Stiftungskapital ist eine gute Basis für die Förderung vielfältiger Projekte in der Region. In den jeweiligen Stiftungssatzungen und Förderrichtlinien sind die geltenden Rahmenbedingungen u.a. für die Vergabe von Förderungen festgelegt.
  3. Unsere Förderleitlinien

    Förderkriterien und Ausschlusskriterien stecken den Rahmen für förderungswürdige Projekte ab. Nach folgenden Förder- und Ausschlusskriterien wird über Anträge entschieden:
    1. Unsere Förderkriterien

      • Die Förderung erfolgt für Vereine, Institutionen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
      • Das Vorhaben ist im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse St. Wendel.
      • Die steuerliche Anerkennung ist gegeben.
      • Der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
      • Die Tätigkeit des Empfängers ist nachhaltig gesichert.
      • Die Mittel werden spätestens innerhalb von zwei Jahren abgerufen.
      • Die Förderung wird vom Empfänger in der Öffentlichkeit unterstützt.
      • Eine Geschäftsverbindung zur Sparkasse ist erwünscht.

      Zusätzlich beim Sponsoring

      • Die Positionierung der Marke "Kreissparkasse St. Wendel" wird unterstützt.
      • Die Maßnahme ist in die Gesamtkommunikation integriert.
      • Sponsoring ist grundsätzlich auch an regionale Veranstalter oder Vereine möglich, die nicht gemeinnützig sind.
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    2. Unsere Förderausschlusskriterien

      • Privatpersonen bzw. von diesen ausgerichteten Veranstaltungen.
      • Interne Vereins-Veranstaltungen, wie z.B. Weihnachtsfeiern, Mitgliederversammlungen etc.
      • Parteien oder parteinahe Einrichtungen.
      • Deckung von allgemeinen, laufenden Kosten (Personal- und allgemeine institutionelle Kosten).
      • Baumaßnahmen mit Ausnahme von denkmalpflegerischen Maßnahmen.
      • Fortbildungsmaßnahmen.
      • Schüleraustauschprogramme / Klassenfahrten.
      • Reise- und Bewirtungskosten.
      • Vorhaben oder Projekte, die bereits abgeschlossen sind.
      • Themen, die nicht mit den Werten der Sparkasse bzw. ESG-Kriterien vereinbar sind.
      • Gemeinsame Förderung mit Finanzdienstleistern außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe.
      • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.
  4. Kontaktmöglichkeit

    Wenn Sie Unterstützung bei einem Projekt brauchen, das Sie für Ihren Verein / Ihre Institution gerne in die Tat umsetzen möchten, können Sie hier Ihre Online-Förderanfrage stellen: www.wunderwege-wnd.de Es gelten die unter II beschriebenen Nutzungsbedingungen. Bei allgemeinen Fragen oder bei sonstigen Hinweisen und Impulsen melden Sie sich gerne unter:

    Kreissparkasse St. Wendel
    Kommunikation
    Email: kommunikation@kskwnd.de
    Telefon: 06851 15-423

II. Nutzungsbedingungen zur Teilnahme an öffentlichen Spendenaktionen (Privatspende/Crowdfunding, Voting)

  1. Allgemeines

    1. Anbieter

      Die Kreissparkasse St. Wendel, Bahnhofstraße 21 - 25, 66606 St. Wendel (nachfolgend „Sparkasse“) ist Betreiberin der Internetseite www.wunderwege-wnd.de und Anbieterin des regionalen Förder- und Spendenportals „WunderWege“.

      Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

      Die Projektträger können Projekte auf der Plattform veröffentlichen und damit Spenden für ihre Vereine generieren.

      Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite https://www.wunderwege-wnd.de.

      Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
    2. Sparkasse und ehrenamtliches Engagement

      Das Engagement der Sparkasse in ihrem Geschäftsgebiet ist sehr vielfältig: für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben. Die Kreissparkasse St. Wendel leistet damit einen großen Beitrag, um die Lebensqualität unserer Region zu erhöhen, z. B. durch die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft, Soziales, Sport und Umwelt.

      Die Sparkasse ist tief in der Region verwurzelt, ist ein Teil von ihr und fühlt sich den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der Kreissparkasse St. Wendel zu haben, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region.
    3. Ziel der Spendenplattform

      Jede Kundin, jeder Kunde der Sparkasse hilft dabei mit, die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Wie das funktioniert? Die Sparkasse gibt einen beträchtlichen Teil der erwirtschafteten Überschüsse zurück an die Gesellschaft, an die Bürgerinnen und Bürger unserer Heimat. Denn zu ihrer Identität gehört die Unterstützung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher und kultureller Projekte in ihrem Geschäftsgebiet.

      Das ist ein nachhaltiges Engagement für die Region: transparent und im Sinne ihrer Kunden.

      Bei der Kreissparkasse St. Wendel gehen zahlreiche Förderanfragen ein, um an diesem Gemeinsinn teilzuhaben. Die Sparkasse hat die Förder- und Spendenplattform „WunderWege“ ins Leben gerufen, um ihre Kundinnen und Kunden stärker in ihr Förderengagement einzubinden und zu beteiligen. So kommt das gemeinsame Engagement ihren Kunden selbst zugute: als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Theatern und Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von uns unterstützte Bildungseinrichtungen gefördert werden.

      Alle Vereine, Institutionen und Projekte aus dem Geschäftsgebiet der Kreissparkasse St. Wendel, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.

      Mehr noch: Jeder kann auf der Spendenplattform Projekte unterstützen – mit einer Privatspende.
    4. Spendensumme

      Mehrmals im Jahr stellt die Sparkasse eine ausgewählte Spendensumme zur Verfügung, die im Rahmen verschiedener Aktionen auf die Projekte verteilt wird. Die Sparkasse wird im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel in den sozialen Netzwerken, auf die Aktion(en), den Aktionszeitraum und entsprechende Teilnahmebedingungen hinweisen.
    5. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

      Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Der Ort der Förderung sollte in unserem Geschäftsgebiet sein.
    6. Projektträger und Nutzer

      Projektträger sind die unter Ziffer 2.1 näher bezeichneten Vereine/Spendenempfänger (Organisationen), die ein Projekt in die Spendenplattform einstellen.

      Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte unterstützen.

      Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.
  2. Nutzungsbedingungen

    1. Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher

      Für die Spendenaktion können sich Vereine/Spendenempfänger (Projektträger) bewerben, die:
      • gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sports, der Bildung, der Kultur etc. oder mildtätige bzw. kirchliche Zwecke verfolgen
      • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamts besitzen und
      • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen
      Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht bevollmächtigt zu sein und für den Verein zu handeln.

      Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

      Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibung und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
    2. Förderkriterien

      Die Sparkasse fördert keine Projekte mit streng religiöser Ausrichtung oder die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden. Des Weiteren gelten die Förderleitlinien der Kreissparkasse St. Wendel (siehe I. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Sparkasse).

      Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.

      Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse St. Wendel einzusetzen.
    3. Projekte

      Die Projektträger dürfen auf der Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung starten oder sich derzeit in der Umsetzung befinden.

      Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Laufzeit von sechs Monaten begrenzt. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Sparkasse die Laufzeit verlängern. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung des Projekts auf der Spendenplattform.

      Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind.
    4. Registrierungen

      Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse müssen sich die Projektträger entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.wunderwege-wnd.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Insbesondere ist der Freistellungsbescheid beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

      Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichten Bilder werden durch die Sparkasse auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und anschließend auf der Internetseite freigeschaltet.

      Im Rahmen der Vereinsvorstellung können ein Logo und bei der Projektbeschreibung maximal 5 Bilder hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 4 MB beschränkt. Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Sparkasse unentgeltlich.

      Über die Veröffentlichung des Projekts wird von der Sparkasse nach den unter Ziffer 2.2 definierten Förderleitlinien entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

      Nutzer haben die Möglichkeit, sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung, um spenden zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

      Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert den Nutzer/Projektträger über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.

      Jeder registrierte Nutzer/Projektträger muss seine E-Mail-Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren.

      Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen.

      Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

      Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

      Die Sparkasse ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.

      Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig.

      Die Zugangsdaten zur Spendenplattform sind streng geheim zu halten.

      Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren.

      Kontakt: kommunikation@kskwnd.de, Telefon: 06851 15-423
      Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.
      1. Kosten

        Die Registrierung und Präsentation von Organisation und Projekt(en) auf der Spendenplattform ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen und Kosten erfolgt nicht.
      2. Nutzung

        Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.

        Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Projektträger die Kreissparkasse St. Wendel von allen Ansprüchen frei.

        Digital bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.

        Das Einstellen oder das Verlinken auf folgende Inhalte ist unzulässig:
        • jugendentwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
        • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
        • unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
        • vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
        • irreführende Inhalt
        • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen
        Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht auf solche Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die Sparkasse das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.

        Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Nutzers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das fotografiert werden im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Sparkasse.
      3. Zeitraum

        Der Zeitraum für das Sammeln von Spenden der Projektträger beginnt mit Veröffentlichung des Projekts; frühestens jedoch am 1. Januar 2025 mit dem offiziellen Start der Spendenplattform und der Freischaltung der Spenden-Möglichkeiten.
    5. Privatspenden

      Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 5,00 Euro bis max. 1.000 Euro gespendet werden. Die Spende kann über den Online-Bezahldienst Stripe gezahlt werden. Die Privatspenden werden zunächst auf einem Treuhandkonto der Sparkasse gesammelt und während der Projektlaufzeit jeweils zum Monatsende an den Verein überwiesen. Sofern vom Spender die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung gewünscht ist, erhält der Verein über seinen Account auf www.wunderwege-wnd.de die benötigten Daten zur Ausstellung einer Spendenquittung an die Privatperson. Dabei ist der Tag der Zuwendung der Tag, an dem der Verein die Spende von der Sparkasse erhalten hat.
    6. Vergabe und Einlösung von Votingcodes

      Neben der Möglichkeit einer Privatspende über ein Bezahlsystem (z. B. giropay), können Projekte auch mit der Einlösung von Votingcodes unterstützt werden.

      Votingcodes werden von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben. Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, Votingcodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.

      Die Votingcodes können bis zum angegebenen Einlösedatum eingelöst werden.

      Die Kunden der Sparkasse dürfen durch die Eingabe von Votingcodes bei einer Abstimmung entscheiden, welche Projekte mit Spenden der Sparkasse gefördert werden.
    7. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

      Die Sparkasse ist für die Abwicklung der Spendenaktion sowie die Auszahlung der Spendenzahlungen verantwortlich.

      Die Spendenauszahlung erfolgt bei Erreichung der gewünschten Fördersumme oder nach Ablauf der Projektzeit. In diesem Fall wird der bis dahin generierte Spendenbetrag an den Projektträger überwiesen.

      Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden per E-Mail informiert.

      Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Projektträger, der Sparkasse innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) über den Betrag der auf der Plattform genannten Organisationsspende (Gesamtspendensumme abzgl. der Privatspenden) auszustellen. Diese kann im Original (keine Kopie) bei einer Geschäftsstelle der Kreissparkasse St. Wendel abgegeben oder postalisch an Kreissparkasse St. Wendel, Kommunikation, Bahnhofstraße 21-25 in 66606 St. Wendel gesendet werden.

      Im Falle von Privatspenden übermittelt die Sparkasse dem Projektträger die benötigten Daten zur Ausstellung einer Spendenquittung an die Privatperson, sofern vom Spender die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung gewünscht ist – und zwar dann, wenn das Projekt vollständig finanziert bzw. beendet ist und die Sparkasse die Privatspenden an den Verein überweist.
  3. Änderung von Aktionen

    Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden.
  4. Änderung von Aktionen

    Die Sparkasse haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ferner haftet sie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen zwingenden Bestimmungen.

    Außerdem haftet sie für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten. Hierbei handelt es sich um solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Sparkasse allerdings nur auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

    Soweit die Haftung der Sparkasse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie Vertretern der Sparkasse. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Projektträger. Falsche oder ungenaue Informationen werden zurückgewiesen.

    Der Projektträger oder Nutzer stellt die Sparkasse mit der Registrierung von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Nutzer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  5. Datenschutz

    Die Sparkasse und ihre Stiftungen beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

    Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Kreissparkasse St. Wendel unter www.kskwnd.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Förder- und Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse und ihre Stiftungen die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion verarbeiten und mit der Durchführung zugänglich machen dürfen.

    Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über Förderungsaktivitäten zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Organisationsnutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der Sparkasse, der Internetseite der Sparkasse und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an "kommunikation@kskwnd.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.
  6. Sonstiges

    Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

    Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzhinweise unter www.wunderwege-wnd.de/datenschutz zu beachten.
  7. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    St. Wendel, November 2024